In
den privaten Unfallversicherungen sind Art und Höhe
der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien
Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Einige
Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen
und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch
zu beachten.
So
müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen
Verhältnissen vor allem dem Einkommen- des
Versicherungsnehmers angemessen sein.
Damit die Unfallversicherungen mit der Inflation
Schritt halten können und somit angemessen bleiben,
werden sie in der Regel als dynamische
Unfallversicherungen abgeschlossen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im
Leistungsfall ist die vollständige und
wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen
im Antrag.
Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind
nicht versicherbar.
Bei Abschluss von Unfallversicherungen hat man
drei Möglichkeiten die Invalidität abzusichern.
Man unterscheidet:
- Progressions-Tarif
Bei Tarifen mit Progession steigt die Leistung
meist ab 26 % Invalidität überproportional an.
Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei
Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung
zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten
Invaliditätssumme erbracht.
Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die
Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag
zu kündigen um eventuell zu einen günstigeren
Anbieter wechseln zu können.
Mit Unfallversicherungen - Vergleich vor
Abschluss sollten Sie immer mehrere Angebote einholen, da die
Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen
bei halbjährlicher, vierteljährlicher und
monatlicher Beitragszahlung meist ein
Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.