Wann besteht
Versicherungsschutz bei Unfallversicherungen ?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im
Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, dass der so genannte Erstbeitrag
nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die
Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte
Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger
Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht
drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.