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Unfallversicherungen Vergleich -
Basics |
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Was die
Unfallversicherungen nicht leisten:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a.
folgende Ereignisse:
- Unfälle durch Geistes-
oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch
Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische
Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme:
Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis
verursacht.)
- Unfälle die der
Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer
Straftat erleidet.
- Unfälle die mittel- oder
unmittelbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
- Unfälle die durch die
Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor,
Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und
Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen
entstehen.
- Unfälle die dadurch
entstehen, dass der Versicherte an
Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf
die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
- Gesundheitsschädigung
durch Strahlen.
- Unfälle die unmittelbar
oder mittelbar durch Kernenergie verursacht
werden.
- Gesundheitsschädigungen
durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der
Versicherte an seinem Körper vornimmt oder
vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein
versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (es sei denn
durch eine Unfallverletzung in den
Körper gelangt)
- Vergiftungen infolge
Einnahme fester oder flüssiger Stoffe.
- Bauch- oder
Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein
versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an
Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen
und Gehirnblutungen.
- Krankhafte Störungen
infolge psychischer Reaktionen;
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