Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der
ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart -
rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der
Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz
gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität,
vorübergehende Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen;
Sie werden durch die Leistung einer
Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen
auf den Körper des Versicherten einwirkendes
Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen
und Zerreißungen an Gliedmaßen und der
Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des
Versicherten hervorgerufen wurden;
- Wundinfektionen bei
denen der Ansteckungsstoff durch eine
Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
In
der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine
Unfallversicherung absichern:
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer
dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine
einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der
Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr
vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung
erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach
der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad
der Invalidität.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres
zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung
entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
(Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine
weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem
Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der
Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine
Vorauszahlung.)
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte
unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung
befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld
bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen
Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist
die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100
Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld
entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
(Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit
dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank
geschrieben, so wird für diese Dauer längstens
allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte
Krankentagegeld bezahlt.
Wird der Körper der versicherten Person durch
einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu
einer kosmetischen Operation entschließt, so
werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis
zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei
Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem
Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres erfolgen).
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem
Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so
werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung
erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten
noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so
wird die volle Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei
Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall
fällig bei besonders schweren Verletzungen wie
z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Eine Unfallrente wird ab einem
Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie
wird in der Regel monatlich und lebenslang
bezahlt.